Nationaler Innovationspark: Nordwestschweiz hat die Nase vorn

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10.06.2014

Der Vorstand der Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 seine Anträge an die Plenarversammlung bezüglich des Projektes zur Errichtung eines Nationalen Innovationsparkes verabschiedet. Neben Lausanne und Zürich werden die Projekte des Kantons Aargau und jenes der Nordwestschweizer Kantone (BS, BL, JU) zur direkten Aufnahme in die Startformation des Nationalen Innovationsparks empfohlen.

Nachdem die Kantone auf Ende März zusätzlich zu den beiden geplanten Hub-Standorten insgesamt acht Netzwerkstandort-Projekte für einen nationalen Innovationspark eingereicht haben, hat der Vorstand VDK nun seine Anträge zum weiteren Vorgehen zuhanden der Plenarversammlung vom 26. Juni 2014 formuliert. Dabei werden die strengen VDK-Kriterien umgesetzt. Der dabei gewählte Ansatz garantiert zugleich ein möglichst breites Feld an Kompetenzbereichen für einen erfolgreichen Start eines Nationalen Innovationsparks ab Anfang 2016.

Als erstes werden nun die beiden Projekte für die Hub-Standorte Lausanne und Zürich direkt an den Bund weitergereicht, so wie es das VDK-Verfahren vorsieht. Zweitens wird in Bezug auf die Netzwerkstandorte beantragt, dass grundsätzlich alle Projekte im Verfahren zur Aufnahme in einen Nationalen Innovationspark bleiben sollen. Zwei Projekte, jene des Kantons Aargau und jenes der Nordwestschweizer Kantone (BS, BL, JU) werden zur direkten Aufnahme in die Startformation des Nationalen Innovationsparks empfohlen. Die sechs anderen Projekte sollen sich im Rahmen eines nächsten Verfahrensschrittes bis spätestens zu Beginn des Betriebs eines Nationalen Innovationsparks auf Anfang 2016 einer Nachqualifikation stellen können. Dadurch wird ein möglichst breites Feld an kompetenten Partnern für einen Start eines Nationalen Innovationsparks ab Anfang 2016 gestellt.

Prozess als grosser Erfolg
Der VDK-Vorstand hatte im Rahmen seiner Arbeiten acht Projekte für einen Netzwerkstandort zu würdigen. Er liess die Projekte durch ein unabhängiges Expertengremium beurteilen. Deren Beurteilung stand als Grundlage zur Verfügung, ebenso die Stellungnahmen der Projektträger-Kantone betreffend die Expertenmeinung. Ferner wurde die Haltung des Bundes zu den vorläufigen Ergebnissen im Rahmen einer informellen Anhörung einbezogen. Aufgrund dieser umfassenden Informationslage stellt der Vorstand fest, dass der Prozess und das Verfahren zur Auswahl der Netzwerkstandorte für einen Nationalen Innovationspark als grosser Erfolg zu bezeichnen ist.

Die Projekte bilden gute Grundlage für einen NIP
Die acht inhaltlich gehaltvollen Projekte für Netzwerkstandorte aus den Kantonen zeigen auf, welch grosse Innovations-Potentiale in der Schweiz überhaupt vorhanden sind. Die Arbeiten sind deswegen den am Projekt beteiligten Kantonen zu verdanken. Zudem konnten zwei Dossiers zur Ausgestaltung der Hub-Standorte in Zürich und in Lausanne entgegen genommen werden. Alle diese Eingaben zusammen bilden nun eine sehr gute Grundlage für einen inskünftig erfolgreichen Nationalen Innovationspark mit verschiedenen netzwerkartig verbundenen Standorten. Vorbehältlich der definitiven Beschlussfassung am 26. Juni 2014 wird die VDK somit dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zeitgerecht ein konsolidiertes Umsetzungskonzept als Basis für die weiteren Arbeiten zuhalten und den Auftrag wie vereinbart erfüllen können.

Nachqualifikation bis zum Start eines NIP

Zwei Hub- und zwei Netzwerkstandortprojekte finden wie eingangs dargestellt direkten Eingang in die Startformation eines NIP und sollen im Rahmen der Botschaft des Bundesrats bereits dargestellt werden. Bei den weiteren sechs Netzwerk-Projekten handelt es sich nach Einschätzung des VDK-Vorstands um Projekte mit teilweise grossem Potential, aber mit unterschiedlichen Reifegraden bezogen auf eine Teilnahme an einem NIP. Bezüglich der Inhalte sind deshalb noch verschiedene Sachverhalte zu klären, bis eine Teilnahme beurteilt und allenfalls definitiv zugesichert werden kann. Der Vorstand ist der Auffassung, dass diesen sechs Projekten eine gleichberechtigte Möglichkeit eröffnet werden soll, um am voraussichtlichen Start des NIP auf Anfang 2016 ebenfalls teilnehmen zu können. Bedingung soll sein, dass sie bis dann den geforderten Reifegrad nachweisen können.

Ordentliches Verfahren, bestimmt durch den Bund
Diese Nachqualifikation verlangt ein ordentliches Verfahren, das durch den Bund bezeichnet werden soll. Das Verfahren selbst, so der Antrag des VDK-Vorstands, soll als verbindlicher Teil in der Botschaft des Bundesrats erscheinen. Eine wichtige Voraussetzung ist zudem, dass dabei die VDK-Kriterien übernommen werden, damit die hohe Qualitätshürde zur Teilnahme an einem NIP nach wie vor sichergestellt werden kann.

Konzept Kantone an den Bund per Mitte 2014
Der VDK-Vorstand hat den dargelegten Beschluss einstimmig gefällt und stellt nun der VDK-Plenarversammlung entsprechend Antrag. Der Grundsatzentscheid über die Standortfrage ist Bestandteil des Umsetzungskonzepts, das am 26. Juni 2014 durch die VDK an das WBF verabschiedet werden soll. Mit diesem Entscheid wird die VDK formell von der Federführung im Projekt NIP entlastet, diese geht im Anschluss an den Bund über. Das WBF plant die Vorlage an den Bundesrat im Herbst 2014 zu verabschieden. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten im Anschluss eine Botschaft unterbreiten, die voraussichtlich bis zur Sommer 2015 behandelt und verabschiedet werden kann. Damit wären die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Nationale Innovationspark ab dem 1. Januar 2016 operativ tätig wird.

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