STAF und die Folgen für Startups

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Jost Dubacher

20.05.2019
Steuern

Nach der Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) haben die Kantone die Möglichkeit, ihr Steuerrecht anzupassen. Für Startups sind vor allem die neuen Abzugsmöglichkeiten im F+E-Bereich interessant.

Gemäss Startup Radar entstehen aus rund der Hälfte der Schweizer Startup-Gründungen solide KMU mit 20 bis 50 Mitarbeitern. Sie schalten irgendwann vom Expansionsmodus in den Gewinnmodus. Aufgrund ihrer Herkunft aus dem Ökosystem tätigen sie oft F-E-Ausgaben und verdienen Geld mit patentgeschützten Produkten. Damit können sie von den in der STAF vorgesehenen Ermässigungen der Gewinnsteuer profitieren.

  • Förderung Forschung und Entwicklung
    Die Kantone können F+E-Investitionen mit einem zusätzlichen Abzug von maximal 50 Prozent der Kosten fördern.

  • Patentbox
    Resultiert aus den F+E-Investitionen ein verwertbares Patent, kann der sich daraus ergebende Gewinn separat ‒ in einer sogenannten Patentbox ‒ besteuert werden.

Die beiden Instrumente sind kumulierbar. Die Kantone dürfen künftig bis maximal 70 Prozent des Gewinns von innovationsgetriebenen Unternehmen ermässigt besteuern.

Seit der Annahme der STAF sind die Kantone am Zug. Einige haben das Abstimmungsergebnis vom 19. Mai abgewartet, in anderen sind die Arbeiten an den Steuergesetzrevisionen schon weit fortgeschritten.

Für Unternehmer lohnt es sich auf jeden Fall, die Diskussionen im Domizilkanton zu verfolgen; dies vor allem in Hinblick auf die Patentbox. Um von ihr profitieren zu können, sind Vorarbeiten nötig. Denn die F+E-bedingten Erträge müssen plausibel ausgewiesen werden. In komplexen Fällen raten Steuerexperten sogar zu einem Steuerruling.

(Bild:Pixabay)

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