joiz siegt vor Bundesgericht gegen UPC Cablecom

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26.03.2012

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des BAKOM abgewiesen. Die UPC Cablecom ist demnach verpflichtet, den Fernsehkanal joiz auf ihr analoges Kabelnetz und in HD aufzuschalten. Seit knapp einem Jahr strahlt joiz in einem 24 Stundenprogramm ein breites Angebot für junge Schweizer Erwachsene aus.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtes werden der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht bestätigt und sollen nun endlich umgesetzt werden: joiz muss spätestens ab dem 26. Juni von UPC Cablecom auch analog und in HD verbreitet werden. Das Bundesgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten beiden Instanzen recht gegeben. Die Cablecom wird verpflichtet, joiz während drei Jahren sowohl im digitalen (SD und HD) als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. joiz ist der einzige Schweizer Fernsehkanal, der ausschliesslich Programme für eine junge Generation in der Schweiz produziert.

Alexander Mazzara, CEO von joiz: «Das Urteil des Bundesgerichts ist eine weitere Bestätigung für joiz. Und es ist ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz.» <!--[if gte mso 9]> <w:LsdException Locked="false" Priority="72" SemiHidden="false" UnhideWhenUsed="fals

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