Freihandelsabkommen mit China und den Golfstaaten in Kraft

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01.07.2014

Am heutigen Dienstag treten zwei weitere wichtige Freihandelsabkommen in Kraft: Zwischen der Schweiz und China und jenes zwischen den EFTA- und den Golfstaaten. Die Schweizer Wirtschaft wird vom Abbau dieser Handelshemmnissen stark profitieren.

Die Schweiz verfügt über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU. Der Gulf Cooperation Council (GCC) wird – gemessen am Handelsvolumen – nach EU, China, Hongkong und Japan der fünftgrösste Freihandelspartner der Schweiz sein. Zu den GCC-Staaten gehören Baharain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Abkommen mit China: Vorteile für Schweizer Unternehmen
Während auf chinesischer Seite 99.7% der Exporte in die Schweiz ab Inkrafttreten zollfrei sind, ist auf Schweizer Seite bei vielen wichtigen Exportgütern Geduld erforderlich:

  • Bei Inkrafttreten des FHA fallen die Zölle für immerhin 20% der Schweizer Exporte sofort vollständig, z.B. in einzelnen Segmenten der Maschinenexporte wie Reaktoren, Dampfturbinen und Tiefbohrgeräte (HS8401, 8406, 84304) sowie bestimmte Motoren. Das gibt Schweizer Exporteuren unmittelbar einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten aus den USA, der EU und Japan.
  • Bei den chemischen und pharmazeutischen Produkten ist der Zollabbau auf Null angelegt über 5, vereinzelt sogar 10 Jahre; das gleiche bei vielen Maschinenexporten. In einigen Fällen wie Flüssigkeitspumpen, Abfüllmaschinen, Wärmeaustauschern und Industrieöfen bestand die chinesische Seite auf einem Zollabbau über 12 Jahre.

Das FHA mit China baut auf liberale Ursprungsregeln: eine Wertschöpfung im Inland von 40% (oder der Wechsel der vierstelligen Zolltarifnummer) für die meisten Industrieprodukte. Ausnahmen sind der der Maschinensektor (HS84-85: 50%), Plastik (HS39: 45%), Uhren (HS91: 60%) und bestimmte Lebensmittel.

Über den Zollabbau hinaus gibt es weitere bedeutende Vorteile des FHA für Schweizer KMU, die nach China exportieren:

  • Wichtig ist die erhöhte Rechtssicherheit und die verbesserte Transparenz – in der Zollabwicklung, aber auch im öffentlichen Beschaffungswesen.
  • Auf viel gehörte Klagen der in China tätigen Schweizer Unternehmen reagieren die im Abkommen vereinbarten Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Marken und Patenten.
  • Die auf zahlreichen Gebieten vereinbarten Kooperationsmechanismen sollen in nützlicher Frist zu einem Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse führen.
  • Bestimmungen zum Wachstumsbereich Cleantech: Handelserleichterungen, die Förderung von Investitionen, aber auch beim Export von Umweltdienstleistungen (z.B. Abwasserbewirtschaftung, Dienstleistungen im Bereich von Abgasreinigung und von Lärmschutz).

Abkommen mit den Golfstaaten
Das per 1. Juli 2014 in Kraft tretende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz bzw. den EFTA-Ländern und den Golfstaaten ermöglicht gemäss einer Erhebung von Switzerland Global Enterprise (S-GE) kumulierte Zolleinsparungen für Schweizer Firmen von bis zu USD 1,7 Mrd. über die nächsten zehn Jahre. Grosses Einsparpotenzial hat vor allem der Industriesektor. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Zölle für Exporte von Industrieerzeugnissen für mehr als 90% der Tariflinien wegfallen.

Gemäss der Untersuchung von Patrick Ziltener, Privatdozent an der Universität Zürich, die er im Auftrag von S-GE durchgeführt hat, bietet der Industriesektor unter dem FHA das grösste Einsparpotenzial. In diesem können gesamthaft rund USD 241 Mio. jährlich eingespart werden. Fast USD 82 Mio. ergeben sich in der Uhrenindustrie, gefolgt von Maschinen, Elektronik, Metall (MEM) mit rund USD 62 Mio. sowie der Schmuckbranche mit USD 56 Mio. jährlich. Da Pharma-Exporte in die GCC-Länder bereits zollfrei sind, beläuft sich das Einsparpotenzial für Chemie/Pharma nur auf USD 6,6 Mio. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des FHA könnte die Lebensmittelindustrie jährlich maximal USD 4,4 Mio. einsparen.

Weitere Informationen zu Freihandelsabkommen auf einer Webseite von S-GE.

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