Das Auswahlverfahren für Netzwerkstandorte des Nationalen Innovationsparks ist lanciert

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18.11.2013

Die Konferenz Kantonale Volkswirtschaftsdirektoren hat das interne Verfahren für die Auswahl von Netzwerkstandorten im Rahmen des Projekts „Nationaler Innovationspark“ gestartet.

Die Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren setzen an ihrer Jahresversammlung einen weiteren Meilenstein im Projekt „Nationaler Innovationspark“. Nachdem im Sommer 2013 die Hubstandorte an beiden ETHs in Zürich und Lausanne bestimmt worden sind, besteht der nächste Schritt darin, die hierarchisch gleichwertigen, inhaltlich aber weniger differenziert aufgestellten Netzwerkstandorte zu evaluieren. Hierfür lanciert die VDK ein internes Auswahlverfahren. Die Kantone haben bis Ende März 2014 Zeit, ihre Projekte für einen Netzwerkstandort einzugeben. Die Eingaben werden in der Folge ausgewertet und im Juni 2014 durch die VDK dem Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) als ein konsolidiertes Konzept weitergereicht.

Der Nationale Innovationspark ist das Konzept von Bund, Kantonen, Wissenschaft und Wirtschaft, die Innovationskraft der Schweiz im internationalen Wettbewerb der Standorte voll auszuschöpfen. Dabei werden Areale mit Potential in der Nähe führender Hochschulen für die Ansiedlung von Forschungsinfrastrukturen international tätiger Unternehmen bereitgestellt. Es entstehen Schwerpunktzentren industrieller Forschung und Entwicklung. Die beiden ETH bilden zusammen mit weiteren regionalen Standorten ein schweizweites Netzwerk. Letztere werden jetzt ausgewählt. Sie verfügen einerseits über wissenschaftliche Kompetenzen und Infrastrukturen sowie über Areale, wo sich Forschungs- und Entwicklungseinheiten von internationalen Playern installieren können. Ferner integrieren sie sich in ein funktionierendes wirtschaftliches Umfeld. Die Netzwerkstandorte sollen die Hubstandorte funktional optimal ergänzen und somit einen wichtigen Beitrag zum Erfolg des Projekts liefern.

Start Innovationspark: Mitte 2015 als Ziel
Die VDK setzt die Konzeptarbeiten im Auftrag des Bundes um. Gemeinsames Ziel ist es, bis Mitte 2015 die politischen Entscheide auf Bundesebene erwirkt zu haben, um dann den Betrieb des Nationalen Innovationsparks zu starten. Um dies zu erreichen, ist ein enger Projektplan vorgesehen. Nach Abschluss des heute gestarteten Auswahlverfahrens geht das konsolidierte Umsetzungskonzept der VDK im Juni 2014 an das WBF, danach wird der Bundesrat eine Botschaft ausarbeiten lassen, die von den eidgenössischen Räten Mitte 2015 verabschiedet werden soll. Neben dem politischen Prozess besteht die Herausforderung darin, eine Nationale Trägerschaft zu gründen und die regionalen Projekte in den Kantonen voranzutreiben.

Die VDK vollzieht ihre Arbeiten in enger Kooperation mit dem Verein Swiss Innovation Park (SIP) und unter informellem Einbezug des zuständigen Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ebenfalls integriert sind die beiden ETH und die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK).

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